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Autor: Lars Buculie

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  • E-Mail: pflegedienst.lorelei@web.de
  • Adresse: Zeilweg 44, 60439 Frankfurt

FAQ

Sie haben Fragen rund um Pflegeleistungen, Kostenübernahme oder organisatorische Abläufe?

Wer springt im Pflegefall ein?

Im Pflegefall können verschiedene Personen und Dienste einspringen: Zunächst übernehmen oft Angehörige die Pflege. Reicht deren Unterstützung nicht aus, helfen ambulante Pflegedienste mit professioneller Versorgung zu Hause. Bei plötzlichem Pflegebedarf – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – kann auch die sogenannte Übergangspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten. Wir stehen Ihnen im Ernstfall schnell und zuverlässig zur Seite – für eine lückenlose und liebevolle Betreuung.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt – abhängig vom anerkannten Pflegegrad – verschiedene Leistungen der ambulanten Pflege. Dazu gehören Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen sowie Entlastungsbeträge. Auch Kombinationsleistungen und Kurzzeitpflege können bezuschusst werden. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen.

Wie läuft die Beantragung von Pflegeleistungen ab?

Die Beantragung von Pflegeleistungen beginnt mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der einen Begutachtungstermin vereinbart. Dabei wird der Pflegebedarf ermittelt und ein Pflegegrad zugewiesen. Sobald der Pflegegrad feststeht, erhalten Sie einen Bescheid – und die entsprechenden Leistungen können in Anspruch genommen werden. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Was ist Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI?

Verhinderungspflege ermöglicht eine zuverlässige Vertretung der pflegenden Angehörigen – zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder wichtigen Terminen.
 Während dieser Zeit übernimmt unser Pflegedienst die Betreuung und Pflege der betroffenen Person – sicher, kompetent und im gewohnten Umfeld zu Hause.
 Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag, sofern bestimmte Voraussetzungen wie ein Pflegegrad 2 oder höher erfüllt sind. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?

Anspruch auf ambulante Pflege haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Voraussetzung ist eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Pflegekasse übernimmt – je nach Pflegegrad – die Kosten für bestimmte Leistungen. Auch Angehörige können durch die ambulante Pflege entlastet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen.

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bedeutet professionelle Unterstützung im Alltag – direkt bei Ihnen zu Hause. Pflegekräfte helfen bei der Körperpflege, beim Anziehen, der Medikamentengabe und anderen täglichen Aufgaben. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Unsere ambulante Pflege bietet individuelle Betreuung, persönliche Zuwendung und fachgerechte Hilfe – zuverlässig, herzlich und nah.

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