Anspruch auf ambulante Pflege haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Voraussetzung ist eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Pflegekasse übernimmt – je nach Pflegegrad – die Kosten für bestimmte Leistungen. Auch Angehörige können durch die ambulante Pflege entlastet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen.

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